Ich weiss nicht, aber meiner Meinung nach ist das schon an einer Grenze, zumindest in dem Ausmass und mit den Schlussfolgerungen.
Einerseits das Maedel ist minderjaehrig womit selbst das was wohl von Marco so beschrieben wurde Illegal ist.Keiner hatte seine Nase dazwischen, aber was ich so gehört habe, verstrickte sich das Mädel in erhebliche Widersprüche. Aber das ist Sache des Gerichts, das zu klären.
Anderseits wird hier doch selbstgerecht dem tuerkischen Staat die Legitimitaet einer eigenen Gerichtbarkeit entzogen bzw. abgesprochen. Unter anderem darin das sich darum Gerichte kuemmern sollten die tatsaechlich Recht sprechen e.G. keine tuerkischen, respektive das eine faire Verhandlung unmoglich waere. Das die Tuerkei keinen Anspruch auf Rechtssprechung auf eigenen Boden hat.
Mit welchen schmalen Trichter kommt man bitte auf das deutsche oder englische Recht? Die (Straft-)Tat ist auf tuerkischen Boden geschehen und gehoert daher unter tuerkischen Recht verhandelt.Sollte Marco allerdings schuldig sein und das Mädel zu etwas gezwungen haben, was sie nicht wollte, dann gehört er bestraft. Ob nach deutschen oder englischen Recht.
Wenn hier ein Marokaner seine Frau verdrischt wird er ja auch nicht nach dem Islam gerichtet.
Es geht um Kindesmissbrauch respektive Vergewaltigung?Ich weiß nur noch ob hier das türkische Recht, das eigentlich gegen die Zwangsverheiratung gelten sollte, greifen sollte.
Verheiraten will die keiner.







... also konstruieren.
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