Nach, wenn auch kurzer, Recherche konnte ich keine Aussage des Mädchen finden, der nach die Anklage auf Vergewaltigung lautet. Kindesmissbrauch bzw. sexuelle Belästigung muß keine direkte Penetration beeinhalten.
http://www.zeit.de/online/2007/32/marco-w-prozess
"Während Kindesmissbrauch ohne Penetration vom türkischen Gesetz mit zwei bis acht Jahren Haft bestraft wird, liegt die Höchststrafe für Vergewaltigung einer Minderjährigen bei 15 Jahren."
Als Lesezeichen weiterleiten