Zitat Zitat von Simara Beitrag anzeigen
Zitat Zitat von Bademeister
2/3 aller Anzeigen von Frauen wegen Vergewaltigung sind, wie Du vermutlich selber weißt, Falschanzeigen.
Quelle bitte.
unser bademeister hat sich (mal wieder) einfach die statistik/studie rausgesucht, die ihm am besten gefällt. um das was er sowieso schon denkt, nochmal mit schlauen zahlen zu untermauern. wobei ich anzweifle, dass er sie überhaupt gelesen hat und details kennt. wahrscheinlich hat er sie aus dem jammermanifest für männer, "Sind Frauen bessere Menschen" von arne hoffmann.
in wirklichkeit ist diese problematik weitaus schwieriger messbar. wikipedia gibt deshalb gleich mehrere studien und fachaussagen an, um das zu vermeiden, was meister bade macht: einseitiges partei ergreifen.
Problematik der nicht belegbaren Vorwürfe

Bei einem Teil der angezeigten Fälle häuslicher Gewalt werden nicht belegbare Vorwürfe erhoben. Es kann sich dabei um bewusst falsche Vorwürfe (Falschbezichtigungen) und/oder um nicht nachweisbare Tatdarstellungen handeln. Damit sind unmittelbar Glaubwürdigkeit und Schutzwürdigkeit von Leben und Rechten möglicher Täter und Opfer betroffen.

Im Rahmen der Begleitforschung zu Interventionsprojekten in Deutschland wurde festgestellt, dass bei untersuchten Amtsanwaltschaften die Fälle von Partnergewalt überwiegend eingestellt wurden (81,7%), wobei dies in 83% der Fälle mit mangelnder Nachweisbarkeit des Tatvorwurfs begründet wurde. [30] In einer von den Autoren als repräsentativ eingestuften Untersuchung [31] zu Vorwürfen sexuellen Kindesmissbrauchs durch die Analyse familiengerichtlicher Akten wurde ermittelt, das in 3,0% der Umgangs- und in 3,3% der Sorgerechtsverfahren ein Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben wird, [31] wobei in diesen Studien (durchgeführt von Max Steller, Detlef Busse und Renate Volpert) angeführt wird, dass die analysierten Gerichtsakten den Vorwurf in 84% der Fälle als unbegründet ausweisen.[31] Zu anderen Ergebnissen kommt die Soziologin Sabine Kirchhoff mit von ihr nicht als repräsentativ eingestuften Studien zur Viktimisierung von Opfern in Missbrauchsprozessen, bei denen sie maximal zwei Prozent Fälle mit Falschanschuldigungen innerhalb der Gesamtheit der umgangs- bzw. sorgerechtsbezogenen Gerichtsverfahren fand. Die Unterschiede in den Aussagen sind vermutlich dadurch bedingt, dass die erste Untersuchung die Zahl der Falschbezichtigungen auf die Anzahl der gesamten Bezichtigungen sexuellen Missbrauchs bezog, während die zweite Untersuchung den Anteil der Falschbezichtigungen an der Gesamtzahl der umgangs- und sorgerechtsbezogenen Verfahren ermittelte. Eine ebenfalls nicht-repräsentative Aussage von Adolf Gallwitz, Psychologieprofessor an der Polizeihochschule Villingen-Schwenningen, Leiter der Forschungsgruppe „Sexuelle Gewalt“, lautet: „Die Zahl der Falschanzeigen bewegt sich zwischen null und fünf Prozent wenn's hochkommt.“

(Quelle: Wikipedia)
Weitere Infos:
http://www.aktiv-gegen-sexuelle-gewa...missbrauch.htm
(natürlich auch keine völlig neutrale perspektive, aber zumindest ein interessantes gegengewicht zur oftmals völlig undifferenziert heraus posaunten 2/3-these.)


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