Immer diese Fremdwörter. Geht das nicht aucht deutsch?
Oder willst du mir mit damit verschönigend etwa Femdenfeindlichkeit vorwerfen?
Okay. Da hast du recht.Seine Gegenueber war aber nicht nur minderjaehrig sondern ein Kind. 13.
Sexueller Verkehr mit einem Kind ist auch in Deutschland strafbar, unabhaengig davon um wieviel Jahre der Gegenpart jenseits der vierzehn ist. Es spielt ebenso keine Rolle ob dem Opfer vorgeworfen wird es habe sich aelter ausgegeben oder sich aufreizend verhalten.
In der Türkei werden 13-jährige Mädchen mit alten Männern verheiratet.Auch gilt hier kein deutsches Recht sondern tuerkisches, und ich bezweifele Angesichts dessen was man so hoert das die dort freizuegiger sind als Deutschland.
Daher kommt ja dieses von mir genannte Gesetz.
Das erinnert hoffentilch nur dich so. Denn von mir ist das keinesfalls gewollt.Mal ganz abgesehen davon das diese Unterstellungen an die Argumentationsschiene gegenueber Vergewaltigungsopfern erinnert die darauf hinauslaeuft das er oder sie es doch gewollt haben.
Zitat:
Ich spreche der türkischen Gerichtsbarkeit nicht ab, Recht zu sprechen. Aber dazu hätten sie einen Zahn zulegen sollen.Ja hallo? Ich möchte dich mal erleben, wenn du (möglicherweise) unschuldig im Gefängnis sitzt und deine Verhandlung wird zweimal für drei Wochen vertagt, weil die Aussage der Anklage nicht vorliegt.Also doch?
Da hätte in jedem Land einen Zahn zugelegt gehört.
Da hast du recht - vorausgesetzt er hat ein Verbrechen begangen!Zudem muss man, wenn man in einem Ausland Verbrechen begeht, damit leben das man in das auslaendische Justiz System kommt.
Das sehe ich anders. Wäre das Verfahren nicht derartige verschleppt worden, dann hätte es kaum einen Aufstand gegeben.'Zwischen zwei Nationen' geriet die Tuerkei auch hauptsaechlich nur durch die Polemisierung der deutschen Yellowpress die von Anfang an gegeben war.
Zumindest mir ging es immer nur um die Länge der U-Haft, die ich einfach für unangemessen halte.
Auch das bezweifle ich.(Und mit der man dem zuegigen voranschreiten des Verfahren sicherlich keinen Vorschub leistete)
Da kann ich mich dir wieder anschließen.An dieser Stelle haette ich dann doch lieber die Verhandlung.
Bei der dann festgestellt wird welche Anklage genau vorliegt, welche Gesetze greifen und ob der Tatbestand gegeben war. Alles andere ist reine Spekulation.
Das ist Quatsch!Klasse.
Das heisst wenn man sich als Frau einen Hose anzieht, Schminkt, muss man damit rechnen vergewaltigt zu werden. (Nach Gerichten in Italien 80 - 89)
Das habe ich auch nie behauptet und werde deshalb darauf auch nicht eingehen! Du solltest mit deinen Mutmaßungen nicht so übers Ziel hinausschießen.
Das kleine 13-jährige Mädchen war immerhin so ausgebufft, ein eigenes Hotelzimmer zu haben, ein Bändchen zu tragen, dass sie als 15 ausweist und war nachts allein unterwegs.Das ein 13 jaehriges Maedchen nicht direkt darueber spricht, ist angesichts des Alters sowie der traumatisierenden Wirkung auch nicht gaenzlich abwegig.
Also die Unschuld vom Lande ist sie bestimmt nicht.
- Widersprüchliche Aussagen.Zweifel? Welche Zweifel?
- Medizinische Gutachten.
Welche Informationsquellen hast du denn?Das Geschrei der Yellowpress ohne vollstaendige und mit vermuteten Informationen?![]()
Für dich scheint der Junge doch schuldig zu sein. Worauf stützt du dich?
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