Mit 13 ist eine Person ein Kind. Das ist nunmal Fakt.Den Terminus Kindesmissbrauch empfinde ich bei zwei Teenagern als ziemlich unangebracht.
Verkehrt ein 17 jaheriger entsprechend mit einem Kind ist es Missbrauch. Ebenfalls Fakt.
Du magst es angebracht finden oder nicht, die Gesetzgebung sieht es anders. Und ich persoenlich kann mich der Gesetzgebung sowohl in Bewertung auf das Alter, als auch auf den Sachverhalt anschliessen.
Erstens, Alkohol.Nun soll mir mal jemand erklären wie in folgendem Szenario ein Missbrauch stattfinden kann...
Zweitens, ist sie angeblich im Zuge dessen aufgewacht
Abgesehen davon liegt hier noch keine genaue, gesicherte Beschreibung des vornehmlichen Tathergangs vor. Schliesslich ist die Aussage des Maedchen derzeit nicht oeffentlich.
Stimmt. Wenn es so gewesen ist, ist es ein Grund fuer 2-8 Jahre Haft.Das Maximale was hier in diesem Szenario, soweit bekannt, vorgefallen sein kann, ist für mich, dass sich der Junge neben ihr einen runtergeholt hat. Das ist [..] aber sicher kein Grund einen Minderjährigen für neun Monate in ein Rattenloch zu werfen.
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