So. Jetzt muss ich das erstmal sondieren.

Meine erste Aussage bezog sich auf die Überschrift "Internet-PCs erst frei ab 18."

Was den Artikel angeht:

Die 7. Zivilkammer des Landgerichts München I hatte es mit einem besonderen Fall von Jugendkreativität zu tun. Eine 16-Jährige erstellte daheim unter Verwendung von 70 urheberrechtlich geschützten Fotos, die sie aus dem Internet heruntergeladen hatte, ein Video und veröffentlichte dieses bei myvideo.de und video.web.de. Die Fotografin forderte daraufhin von der Jugendlichen und ihren Eltern die Entfernung der Videos, Unterlassung und Schadensersatz.
Erstmal wäre es interessant um was für Fotos es sich gehandelt hat. Waren es Fotos von einem Star oder von Landschaften? Vermutlich Ersteres.
Und da überlege ich, ob die Fotografin das Copyright auf den Star hat. Bei Landschaften bestimmt nicht.

Zweitens hat das Mädel mit diesem Video bestimmt auch keinen kommerziellen Gewinn erzielt, wo ist also das Problem?
Da wir das Video nicht kennen, wissen wir auch nicht, ob das Mädel die Fotografin im Nachspann genannt hat. Wenn ja, würde ich das wiederum als Werbung sehen. Genau wie unsere Icons und Banner.

Das alles ist für mich also wahnsinnig schwammig und ungenau um darüber zu urteilen.
Sicher bin ich mir nur, dass das Ganze überzogen ist.

Das Gericht stufte den mit dem Internet verbundenen Computer der Eltern als "gefährlichen Gegenstand" ein. Die Eltern müssten ihre minderjährigen Kinder vor der Nutzung belehren und die Kinder bei dessen Nutzung grundsätzlich überwachen,
Dem stimme ich eigentlich zu - allerdings im Hinblick auf diverse Pornoseiten oder sonstigem lebensverachtendem Müll, den man im Internet finden kann. Mitunter ob man will oder nicht.

.... um Schäden für Dritte zu vermeiden.
Welcher Schaden ist der Fotografin dadurch eigentlich entstanden, frage ich mich.

Da mir dazu nichts einfällt ist das für mich Geldmacherei. Und je mehr ich darüber nachdenke desto mehr könnte ich

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