Zitat Zitat von Simara Beitrag anzeigen
Alles was du aufgeführt hast sind gute und nachvollziehbare Gründe, aber inwieweit sie das Video des Mädchens betreffen weiß keiner von uns.
Ich glaube, Du hast doch noch nicht so recht verstanden, wie "einfach" die Sache ist. Will man Bilder irgendwie öffentlich verwenden, braucht man das Einverständnis des Rechteinhabers. Die Fotografin hat offenbar ihr Einverständnis nicht gegeben und öffentlich war es auch, da sie das Video im Internet gezeigt hat und nicht nur daheim im Freundeskreis. Daher darf das Mädchen die Bilder nicht verwenden. Ob mit dem Video Geld verdient wurde oder der Fotografin dadurch wirklich Einnahmen verloren gingen, spielt erstmal keine Rolle. Das spielt eher eine Rolle, wenn es um die Höhe des Schadensersatz geht.

Es ist also im Prinzip ganz einfach. Im Internet keine Bilder benutzen, die man nicht selbst gemacht hat oder die nicht explizit zur Verwendung (z.B. Creative Commons) freigegeben wurden.
Es gibt die ein oder andere Ausnahme in bestimmten Fällen, aber meistens gilt das zuvor genannte.

Bei Fotos kommen dann mitunter noch die Persönlichkeitsrechte hinzu. Mache ich beispielsweise von Dir ein Bild, so habe ich an dem Foto, die Urheberrechte. Ich darf also eigentlich damit machen, was ich will. Allerdings wird dieses Recht durch Dein Persönlichkeitsrecht eingeschränkt. Wenn Du nicht willst, darf ich das Bild nicht öffentlich zugänglich machen. Bei Prominenten gibt es hingegen einige Einschränkungen. Je nachdem in welcher Situation das Bild gemacht wurde, ist eine Veröffentlichung erlaubt, der Prominente hat da weniger Rechte als der unbekannte Normal-Bürger.