Bis zum Lesen dieses Threads war ich unentschlossen, was dieses Thema angeht. Ob Gott nun in der Verfassung steht oder nicht ist mir eigentlich ziemlich egal. In unserem Grundgesetz wird Gott auch erwähnt und heute interessiert es niemanden mehr. Selbst unser Kanzler kürzt sein Versprechen: "seine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen… usw" auf die Antwort eines Ankreuz-Fragebogens (er hätte sich wenigstens was neues ausdenken können ).

Das ist aber genau der Grund warum ich für Ja gestimmt habe: die Präambel einer jeden Verfassung soll (zumindest bei der Verkündigung) etwas Feierliches sein, damit der restliche trockene Teil nicht ganz so alleine da steht. Sich dort auf etwas zu beziehen womit sich (fast) jeder identifizieren kann gehört dazu. In unserem Grundgesetz heißt es „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,…“. Mit so einer Formulierung kann ich absolut leben und wünsche mir für die europäische Verfassung eine ähnliche. Mit Gott ist hier nicht unbedingt der christliche gemeint. Jeder kann hier seinen eigenen Gott einsetzen, egal welcher Religion er angehört. Es geht nur um die Werte die man mit Gott verbindet.
Damit ist aber auch die Grenze klar: wie ihr schon geschrieben habt muss zwischen Staat und Kirche strikt getrennt werden. In der Verfassung darf es keine Abhängigkeit des Staates von irgendeiner Kirche geben.