Selbst wenn Du der Richter wärst müsstest Du Dir darum keine Sorgen machen, weil Kannibalismus nach dem deutschen Gesetz keine Straftat ist. Der Anklagepunkte wird also wohl Mord auf Verlangen sein.
Selbst wenn Du der Richter wärst müsstest Du Dir darum keine Sorgen machen, weil Kannibalismus nach dem deutschen Gesetz keine Straftat ist. Der Anklagepunkte wird also wohl Mord auf Verlangen sein.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Als Lesezeichen weiterleiten