@Thunder: Es ist KEIN Aprilscherz. Ich dachte auch erst daran als ich das las, habe es aber selber nachgeprüft.

Es gibt übrigens noch weitere "tolle" Gesetze.
Zum Beispiel die in der hessischen Landesverfassung noch verankerte Todesstrafe:

Verfassung des Landes Hessen

Vom 1. Dezember 1946



Artikel 21

Gesetzliche Strafen


(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.


In Bayern wurde selbiger Passus übrigens 1998 per Bürgerentscheid aus der Landesverfassung gestrichen.
Warum die hessische Staatsregierung diesen Schritt nicht wagt, sei dahingestellt. Vermutlich fiele die Zustimmung zur Todesstrafe bei unseren seichtgemütigen Mitbürgern zu hoch aus, als dass man dies riskieren könne.

Ein weiteres nettes Gesetz:

Wer in Deutschland als Deutscher Staatsbürger einen Handwerksbetrieb gründen will, braucht dazu einen Meisterbrief. Wer als EU-Ausländer in Deutschland einen Handwerksbetrieb gründen will, braucht dazu keinen ... Dies wird durch das EU-Harmonisierungsgesetz geregelt
Da stellt sich die berechtigte Frage, was geht schneller? z.B. die franz. Staatsbürgerschaft oder eine 2 -jährige Ausbildung zum Meister?
welches ich auch sehr erheiternd finde.