Nach dem alten Gesetz durfte man sich Kopien von Leihkassetten machen, das ist im Gesetz verankert (gewesen). Da die Videotheken und Filmemacher aber Angst hatten, das immer weniger ausgeliehen wird, wurden solche seltsamen Texte in den Vorspann und auf die Quittungen gedruckt. Wirksam sind diese nicht, da sie das Gesetz verletzen bzw. verletzt haben. Eine Salvatorische Klausel hilft den Unternehmen aber auch nicht weiter, denn diese ist laut Gesetz nur bedingt gültig. Bisher wurden alle Fälle die vor Gericht kamen so gelöst das diese Salvatorische Klausel unwirksam war und somit die gesamten AGB ungültig waren. Reinschreiben tuts trotzdem jeder, denn die wenigsten handeln das per Gericht aus.

Kopierschutz auf VHS-Kassetten war noch nie wirklich gut. Auch ich hab noch einige Kopien daheim und bei den gut gemachten sieht man nicht, das es eine Kopie ist. Es gibt noch immer genug Geräte die das aushebeln und die durften ja auch legal verkauft werden. Das bekommt man in jedem gut geführten HiFi-Laden.