VERGEWALTIGUNG IN DER FUSSGÄNGERZONE

Die Wegschauer von Heide


Von Jule Lutteroth

Himmelfahrt, der Tag, den deutsche Männer gern im Alkohol ertränken, wurde für ein Mädchen aus Schleswig- Holstein zum Alptraum. Die 14-Jährige wurde in der Fußgängerzone in Heide von einem sturzbetrunkenen Mann vergewaltigt. Die Tat hätte verhindert werden können, sagt Reinhold Laaser von der örtlichen Polizei. Etliche Passanten schauten dem Verbrechen tatenlos zu.

Heide - Es war noch hell am Donnerstagabend, als sich die 14- Jährige auf den Weg nach Hause machte. Ihr Rad hatte sie in der Nähe der Heider Fußgängerzone abgestellt. Dort traf sie auf ihren Peiniger, einen 19-Jährigen, der an diesem wolkenlosen Tag zu tief ins Glas geschaut hatte. Der Mann drängte das Mädchen in einen Ladeneingang, versuchte sie zu küssen. Sie bat eine Passantin um Hilfe, doch die Frau mittleren Alters ging einfach vorbei.

Mehrmals habe das Mädchen Passanten um Hilfe gebeten, berichtet Reinhold Laaser von der Polizei Heide. Inzwischen war sie von dem Mann in der Mitte der Einkaufsstraße zu Boden gedrückt worden. Doch weder die Gruppe junger Männer, die auf einem Balkon standen und die Tat beobachten konnten, noch die drei jungen Frauen, die mit einem Mann in der Fußgängerzone der 20.000-Einwohner- Stadt standen, seien ihr zur Seite gesprungen.

Mindestens 30 Minuten vergingen, so schätzt Laaser, bevor einer der Passanten zum Handy griff und die Einsatzkräfte alarmierte. Warum es so lange dauerte, bis endlich jemand eingriff, kann der Kripobeamte nicht verstehen.

Dabei habe sich das Mädchen eigentlich richtig verhalten, sagt Laaser. Sie sei ruhig geblieben, habe versucht, beruhigend auf den Täter einzureden, Mitmenschen auf ihre Lage aufmerksam zu machen. Sie habe ja nicht wissen könne, was der Mann für ein Gewaltpotenzial hatte. Erst als der Vater des Mädchens herbei eilte, griff einer der Umstehenden zu seinem Mobiltelefon und alarmierte die Polizei. "Hätten die Menschen nur ein wenig Courage gehabt, dann hätten sie wenigstens die Polizei informiert", sagt der Polizist.

"Eine Sauerei" nennt der zuständige Oberstaatsanwalt Wolfgang Zepter aus Itzehoe das Verhalten der Augenzeugen. Dass sie ein 14-jähriges Mädchen in solch einer Situation allein ließen und nicht eingegriffen hätten, sei nicht nachvollziehbar. Gleichzeitig befürchtet der Jurist, dass Wegschauen ein allgegenwärtiger Trend sei.

Inwiefern die Passanten für ihr Wegschauen verantwortlich gemacht werden, ist offen. Zwar werde die Staatsanwaltschaft "ganz genau hinschauen". "Personen nachzuweisen, dass sie eine Notlage erkannt, aber trotzdem nicht gehandelt haben, ist sehr schwierig", sagt Zepter. Die Höchststrafe auf unterlassene Hilfeleistung liegt bei einem Jahr Freiheitsentzug.

Unklar ist indes auch, inwiefern der Täter zur Rechenschaft gezogen wird. Da der 19-Jährige zum Zeitpunkt der Tat volltrunken war - nach Angaben der Polizei lag sein Alkoholspiegel bei mehr als zwei Promille - wird er für die Tat kaum schuldfähig sein. Derzeit sei er auf freiem Fuß, denn schließlich bestehe keine Flucht- oder Verdunklungsgefahr, sagt Zepter. Auch könne man zum derzeitigen Zeitpunkt nicht davon ausgehen, dass Wiederholungsgefahr bestehe. Daher lägen keine Haftgründe vor.

geklaut von: spiegel.de
Also ... ich hasse ja dieses elende Gutmenschengetue, aber das kann doch nicht stimmen, oder? Ich meine, mitten in der Innenstadt und niemand hilft?

Und falls doch, Straffreiheit weil er zu viel gesoffen hat?

Ich wäre froh wenn mir jetzt jemand versichert das so etwas gar nicht passieren kann. Passiert mir wirklich nicht oft, ich bin aber wirklich sprachlos.