Hm, da bin ich wohl als Hobbyjurist gefragt :-)

Zwar gibt es zu Deinen Gunsten das Urheberrecht, bloß sind die entsprechenden Bestimmungen nicht so präzise wie z.B. das Patentrecht. Das Urheberrecht entsteht zwar durch die Schaffung eines Werkes, muss aber nicht angemeldet werden. Das bedeutet, dass im Zweifel ein Gericht entscheiden müsste, ob es sich bei Deinem FRPG um ein urheberrechtsfähiges Werk handelt. Um als solches anerkannt zu werden, muss Dein schöpferisches Werk eine sogenannte "angemessene Schöpfungshöhe" aufweisen, d.h. Dein kreatives Schaffen und die Individualität müssen erkennbar sein.
Ich denke, die Chancen stehen nicht schlecht. Aber so etwas ist natürlich zeitaufwendig und vor allem kostspielig. Doch meistens genügt es schon, mit einem Anwalt zu drohen...