Die hessische Landesregierung hat sich mit ihrem Gesetz zur Erhebung von Studiengebühren über die hessische Verfassung hinweggesetzt. Wenn ca. 43.000 Leute, die seit mindestens drei Monaten in Hessen ansässig sind, einen Klageantrag einreichen, kann eine Verfassungsklage vorgenommen werden. Dies ist wichtig - übrigens ganz unabhängig davon, ob man für oder gegen Studiengebühren ist! - damit die Regierung sieht, daß sie nicht einfach die Landesverfassung ignorieren kann. Weiter Argumente sowie Details zum Vorgehen finden sich hier:
http://www.verfassungsklage-bildung.de/
Der Aufwand, den Ihr als individuelle Teilnehmer an dieser Aktion treiben müßt, ist relativ gering - Formular ausdrucken und aufs Bürgeramt tragen, um es dort zu unterschreiben und abstempeln zu lassen, fertig. Okay, man muß sich dafür tatsächlich mal aus dem Haus begeben und aufs Amt gehen. Aber wenn uns selbst diesehalbe Stunde Aktivität zu viel ist, um unserer Regierung zu zeigen, daß sie nicht alles mit uns machen kann, dann haben wir den nächsten Mist, der von oben kommt, *wirklich* verdient. *g*
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