Das er nicht die "Unschuld vom Lande" ist bezog sich nicht auf etwaige vorangegangene Beziehungen.
Die nun lediglich dazu missbraucht werden um den Sachverhalt einer vermeintlich rachsuechtigen / eifersuechtigen Luegnerin zu vermitteln.
Das Kachelmann nicht die Unschuld vom Lande ist bezog sich darauf das er im Gericht sich charakterlich wohl nicht unbedingt besser verhielt.
Die Nebenklaegerin ist waehrend des Verfahrens nicht an die Oeffentlichkeit getreten.
Den Schritt hat sie erst genommen nach dem die Medien-Kampagne Kachelmans einen gewissen Umfang erreicht hat.
Die Beweislage reichte nicht das das Gericht einen Freispruch aufgrund der bestaetigten Unschuld erwirkte.
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