...wie der Bock zum Gärtner:

Die Grenzen der Selbstverteidigung: Ein Mann wird angegriffen, sticht in Notwehr zu - und muss für fast vier Jahre ins Gefängnis.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/225/453912/text/

Sven G. wurde an einer U-Bahn-Haltestelle von Jugendlichen attackiert, in Notwehr stach er einen Angreifer nieder. Richter schickten ihn deshalb fast vier Jahre ins Gefängnis - doch der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung auf. Jetzt wird der Fall neu aufgerollt.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...659320,00.html

Bei letzterem lausig formulierten SPIEGEL-Artikel muss man bedenken dass der BGH keineswegs den Fall neu aufrollt, sondern lediglich das Strafmaß zu hoch bewertet, da der strafmildernde Faktor der Schmerzensgeldzahlung des "Täters" an das "Opfer" zu wenig berücksichtigt wurden. Von der Schuld des Angeklagten ist auch der BGH voll überzeugt.

Ich finde diesen Fall gerade im Vergleich mit dem von Dominik Brunner interessant, der vor zwei Monaten an einer Münchner S-Bahn Haltestelle zu Tode geprügelt wurde weil er es wagte drei polizeibekanntliche Jugendliche am Abziehen einiger Kinder zu hindern. Hätte es Brunner geschafft die Täter zu überwältigen - z.B. in dem er seinen Hausschlüssel dem Anführer in den Hals stach - wäre er Heute keine Leiche mit Bundesverdienstkreuz um den verrottenden Hals, sondern säße für mehrere Jahre im Knast als gefährlicher Körperverletzer, während unsere bedauerlichen jugendlichen Intensivtäter sein Schmerzensgeld verschnupfen könnten.

Ich hätte zwar nicht gedacht dass ich das mal sage, aber hier setzt das amerikanische Justizsystem ganz andere, bessere Maßstäbe. Dort gibt es historisch gewachsen kein absolutes Gewaltmonopol des Staates wie im obrigkeitshörigen Deutschland, sondern jedem Bürger wird das Recht zugestanden Gefahren gegen Leib und Leben selbst abzuwenden, auch mit potenziell tödlicher Gewalt. Wer unprovoziert und mit voller Absicht vermeintlich wehrlose Opfer attackiert, muss schlicht und ergreifend damit rechnen mit einigen Schusswunden im Kranken- oder Leichenschauhaus zu enden. Der Amerikaner bürdet dem Täter also die Eigenverantwortung auf, für diese Straftaten auch die entsprechenden Konsequenzen in Kauf zu nehmen.

Nicht so in Deutschland, einem Land in dem der Täterschutz schon immer höchste Priorität hatte, während ein geflügeltes Wort besagt dass sich um die Opfer allenfalls der weiße Ring kümmert. Ein etwas pummeliger, angetrunkener, kampfunerfahrener Informatikstudent und sein Freund sehen sich also fünf ebenfalls angetrunkenen, gewaltbereiten und kampferfahrenen albanischen Jugendlichen gegenüber. Der Leitwolf streckt den Freund ohne Vorankündigung zu Boden und bedroht mit dem weltbekannten "Was guckst Du?" nun auch die körperliche Unversehrtheit unseres Info-studenten. Dieser reagiert allerdings nicht wie erwartet als leichtes Opfer dass sich brav zusammenschlagen lässt oder davonrennt und den niedergestreckten Freund hilflos zurücklässt, sondern wehrt sich instinktiv und verletzt den Angreifer lebensgefährlich.

Ergebnis: Richter Götzl empört sich darüber dass der Angeklagte es wagt sich als Opfer und nicht als Täter zu empfinden. Eine derartige Frechheit ist ihm noch nie untergekommen. Weil nicht sein kann was nicht sein darf - wer Täter ist, bestimmen schließlich unsere Halbgötter in den schwarzen Roben, und nicht der gesunde Menschenverstand - wird der zuvor völlig unbescholtene Mann vier Jahre in den Knast geschickt, schließlich hat er die Profifussballkarriere seines albanischen Mitbürgers verhindert.

Die Urteilsbegründung basiert dabei auf so interessanten Vergleichen wie dem Umstand dass unser übergewichtiger Info-student größer und schwerer als sein albanisches Opfer ist. Zwar ist der kampferprobt und hat noch vier Freunde dabei, aber die Gewalthoheit liegt ganz offensichtlich bei der deutschen Kartoffel. Er ist es also der die Situation kontrolliert, und unprovoziert und ohne Vorwarnung sowie mit 1,8 Promille vollgetankt, geplant und gezielt dem Opfer in den Hals sticht. Anschließend maßt er es sich na, ob der vier sicherlich begeisterten Freunde des Opfers nicht niederzuknien und ihm erste Hilfe zu leisten, sondern seinem Fluchtinstinkt nachzugehen und sich vom Tatort zu verkrümeln. Spätestens hier ist für einen ordentlichen deutschen Richter klar, dass die volle Härte der Justiz bestrafen und so sicherstellen muss, dass das Gewaltmonopol für den Schutz von Opfern immer noch beim Staat liegt - und nicht beim Opfer selbst.

Meine eigenen Erfahrungen mit unseren jugendlichen Mitbürgern mit Migrantenherkunft sehen so aus, dass einem die Polizei, wenn sie überhaupt einmal kommt, eher davon abrät, überhaupt Anzeige zu erstatten. Dies führt, wenn überhaupt, ohnehin allenfalls zu etwas Sozialarbeit, sicherlich aber niemals zu einer Strafe die wehtut. Dafür kriegt der Anzeiger aber eine Hundertschaft der Sippe des Angeklagten an den Hals, die sich gerne "erkenntlich" zeigen. Eine Mühe also, die sich nicht lohnt. Der Durchschnittsdeutsche hat die Prügel gefälligst einzustecken und das Maul zu halten. Jedes Forenmitglied dass in einer deutschen Großstadt lebt und Abends ausgeht, hat sicherlich ähnliche Erfahrungen gemacht.

Unsere Staatsmacht wird gerade von unseren jungen, gewaltbereiten Mitbürgern mit Migrantenherkunft nur als lachhafter Witz empfunden, und dies völlig zurecht. Das liegt einerseits an einer grundlegenden Forderung von Parteien wie der FDP, die den schlanken Staat erzwingt - wozu eben auch eine massiv zusammengekürzte Polizei und Justiz gehören. So gibt es genug Großstädte wo eine einzige Polizeistreife in der Nacht für über 100.000 Bürger
zuständig ist, und keinerlei Zeit mehr hat auf "banale" Dinge wie Schlägereien überhaupt zu reagieren. Andererseits liegt es aber auch an den vielen Richter Götzl's, Menschen die völlig lebensfremd sind, abgehoben über der Normalbevölkerung thronen und eine derartige Extremsituation anhand ihrer Paragraphen monatelang zerfieseln um dann das Leben eines bisher unbescholtenen Bürgers zu ruinieren.

Angesichts solcher Urteile ist es geradezu lachhaft wenn unsere "Elite" aus Politik und Justiz vom Bürger Zivilcourage einfordert. Wer in sein Villenviertel mit Dienstwagen kutschiert wird kann dies sehr bequem einfordern, kriegt er doch selbst nichts mit vom Bodensatz der Gesellschaft welcher unbescholtenen Durchschnittsbürgern heute in jeder S-Bahn auflauert. Wer sich dann tatsächlich einmal tatkräftig wehrt statt das brave, dumme deutsche Opfer zu geben, ist der Dumme. Urteile wie dieses werden in Zukunft nur weiter dafür sorgen, dass mehr Menschen wegschauen und sich aus dem Staub machen, warum auch sollte man die eigene Gesundheit riskieren um einen Freund zu beschützen, wenn man dafür vom Richter über Jahre in den Knast zu genau den Menschen gesteckt wird gegen die man sich gewehrt hat?

Nein, auch wenn es polemisch ist, aber manchmal ekelt mich dieses Land mit seiner wieselig duckmäuserischen "Elite" einfach nur an.