... "unser Richter"
Aber ein paar Zeilen zu "Vile":
Nein, Richter haben keine Angst, denn Sie sind ja unabhängig. Im übrigen sind sie PRO Bürger und als Kontrollorgan gegen STAATSGEWALT eingesetzt. Das Manches, was pro Bürger ist, nicht immer die Meinung des einzelen Individuum treffen mag, kann sein. Das ändert aber nichts am Grundsatz.
Beispiel: Die Eingriffsrechte der Exekutive (Polizei etc.) in Freiheitsrechte der Bürger vor dem Staat (nix anderes beschreibt übrigens das Grundgesetz. Hier geht es um zu schützende Rechtsgüter der Menschen vor den Eingriffen des Staates, nicht etwa Streitereien unter Bürgern.)
Ein sehr hohes Rechtsgut ist die Wohnung. Hier rein dürfen Polizei etc. nur unter ganz bestimmten Gefahrenvorraussetzungen. Oftmals hat man aber in der Praxis "Gefahr im Verzuge!" angenommen und diese zur Normalität gemacht, dieses hat das Bundesverfassungsgericht vor einiger Zeit gerügt - die Dinge wurden von Richtern wieder ins Lot gesetzt - zum Schutz der Bürger vor dem Staatseingriff. Diese Maßnahme also muss aber ein Richter zustimmen, beim "Lauschangriff" sogar 3 (!) Richter gleichzeitig !!!!!! ...
Anderes Beispiel: Wie oben angesprochen ... Internetkriminalität ... hier ist eine neue Plattform - die es zu Gründerzeiten der Verfassung oder der Gesetze der Bundesrepublik noch nicht gab. Novellen werden hier erarbeitet oder Bisheriges greift schon. Trotzdem ist die Freiheit der Person, die Ehre und deren Eigentum (z.B.) auch hier genauso zu schützen wie vor dem Straßenverkäufer, dem Unternehmen das einem auch im realen Regal über den Tisch zieht. Was hier jedoch sehr zu unterscheiden ist: Wir sind jetzt im BGB und es geht um Bürger vs. Bürger ... eine andere "Baustelle".
Aber auch hier gilt natürlich gleichwohl: Diebstahl via Internet ist gleich Diebstahl an der Kasse. Problem hierbei nur ... vielfach sitzen die "Betreiber" im Ausland.
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