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Thema: Notwehr in Deutschland: Der Täter wird zum Opfer gemacht...

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  1. #1
    Furie Avatar von Simara
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    Standard AW: Notwehr in Deutschland: Der Täter wird zum Opfer gemacht...

    Zitat Zitat von Uliamos Beitrag anzeigen
    Nur mal so Interessehalber - was solle denn bitte geändert werden an den Gesetzen, damit sie deiner Meinung nach auf diesen Fall besser anwendbar sind? Wir sind hier nicht im Rahmen irgendwelcher Computerkriminialität wo vor 10 Jahren noch Strafbarkeitslücken vorherrschten...
    Ich habe hierzu nur die Meinung, dass der Betroffene dem Angreifer besser nicht in den Hals gestochen hätte. Nicht mehr und nicht weniger.

    Aber ich wiederhole gern, was mein Rechtskundelehrer damals meinte.
    Das Strafrecht stammt aus einer Zeit, in der Übergriffe gegen Leib und Leben der Obrigkeit recht unwahrscheinlich waren. Wohl aber auf die Güter der Obrigkeit. Deshalb ist die Strafe bei Diebstahl höher/härter als bei Körperverletzung.

    .


    Staffel II (2) dienstags im Nachtprogramm auf Pro7MAXX (Doppelfolgen)

    Staffel XII (12) montags 21:05 Uhr auf Pro7MAXX


    Staffel XIII (13) montags 20:15 Uhr auf Pro7MAXX

    Staffel XV (15) donnerstags auf CW

  2. #2
    Moderator Avatar von Uliamos
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    Standard AW: Notwehr in Deutschland: Der Täter wird zum Opfer gemacht...

    Zitat Zitat von Simara Beitrag anzeigen
    Aber ich wiederhole gern, was mein Rechtskundelehrer damals meinte.
    Das Strafrecht stammt aus einer Zeit, in der Übergriffe gegen Leib und Leben der Obrigkeit recht unwahrscheinlich waren. Wohl aber auf die Güter der Obrigkeit. Deshalb ist die Strafe bei Diebstahl höher/härter als bei Körperverletzung.
    Also ich weiß jetzt wahrlich nicht auswendig, ob sich am Strafrahmen von Diebstahl und Körperverletzung (in den "einfachsten Formen" - also z.B. gefährliche oder gar schwere Körperverletzung ausgeschlossen) in den letzten 20 Jahren was geändert hat, aber heutzutage sind beide Delikte mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu ahnden. Alles weitere sind Einzelfallentscheidungen und davon abhängig, was der Richter für tat- und schuldangemessen hält.

    --------------
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