Ich habe hierzu nur die Meinung, dass der Betroffene dem Angreifer besser nicht in den Hals gestochen hätte. Nicht mehr und nicht weniger.
Aber ich wiederhole gern, was mein Rechtskundelehrer damals meinte.
Das Strafrecht stammt aus einer Zeit, in der Übergriffe gegen Leib und Leben der Obrigkeit recht unwahrscheinlich waren. Wohl aber auf die Güter der Obrigkeit. Deshalb ist die Strafe bei Diebstahl höher/härter als bei Körperverletzung.
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