Zitat Zitat von Simara Beitrag anzeigen
Aber ich wiederhole gern, was mein Rechtskundelehrer damals meinte.
Das Strafrecht stammt aus einer Zeit, in der Übergriffe gegen Leib und Leben der Obrigkeit recht unwahrscheinlich waren. Wohl aber auf die Güter der Obrigkeit. Deshalb ist die Strafe bei Diebstahl höher/härter als bei Körperverletzung.
Also ich weiß jetzt wahrlich nicht auswendig, ob sich am Strafrahmen von Diebstahl und Körperverletzung (in den "einfachsten Formen" - also z.B. gefährliche oder gar schwere Körperverletzung ausgeschlossen) in den letzten 20 Jahren was geändert hat, aber heutzutage sind beide Delikte mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu ahnden. Alles weitere sind Einzelfallentscheidungen und davon abhängig, was der Richter für tat- und schuldangemessen hält.