Nur mal so Interessehalber - was solle denn bitte geändert werden an den Gesetzen, damit sie deiner Meinung nach auf diesen Fall besser anwendbar sind? Wir sind hier nicht im Rahmen irgendwelcher Computerkriminialität wo vor 10 Jahren noch Strafbarkeitslücken vorherrschten...
Jein - nachdem das ursprüngliche Urteil von der (großen) Strafkammer beim Landgericht stammte, konnte man zum BGH nur durch Revision kommen. Der hat das Ganze ja nun wieder zur 2. Strafkammer zurückverwiesen. Berufung gibts bei diesem Instanzenzug jedoch nicht.Das letzte Wort wird hier ja wohl noch nicht gesprochen sein. Berufung.









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