Zitat Zitat von Reiner Beitrag anzeigen
Das Vermummungsverbot § 17 VersG
http://dejure.org/gesetze/VersG/17a.html
Eine Burka ist allein schon eine Demonstation für sich. Spätestens wenn mehr als 3 solcher Personen beieinander stehen bedarf es der genaueren Betrachtung im Rahmen des Versammlungsgesetz.
Gem. Art. 3 GG gilt das Gleichheitsgebot. Ich finde jedoch einfach zu viele Urteile der letzten Zeit die hier manches mal diesem Grundgesetz zu wiedersprechen scheinen. Das oben erwähnte Beispiel vom Kruzifixverbot vs. Gebetsraumgebot gehört dazu.
Also wenn man mit einer Burka zu einer Demonstration geht ist es nicht zwingend was anderes als bspw. eine Sturmhaube (objektiv betrachtet im Sinne von "was erkennt man von dem Menschen noch"). Zu behaupten dass ein religiöses Symbol eine Demonstration für sich ist und daher drei burkatragende Klatschweiber wegen §17 angegangen werden könnten/sollte ist aber schon eine wirre Aussage.

Solche Zoten reißen vielleicht Anwaltskollegen in lustiger Runde mit ein paar Bierchen, aber wenn das dein Ernst war kann ich dich leider nicht Ernst nehmen.